Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur GVO Sachverständige GmbH sowie Informationen zu Kontakt, Vertretung und Verantwortlichkeit.
GVO Sachverständige GmbH
Wellesweilerstr. 100
66538 Neunkirchen
Deutschland
E-Mail: info@gvo-gmbh.de
Tel.: 0681 94 553 993
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Registernummer: HRB 109830
Dipl-Ing. (FH) Ralf Pätzug
DE364337410
Dipl-Ing. (FH) Ralf Pätzug
(Anschrift wie oben)
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.
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Nach einem Unfall entstehen schnell viele Fragen. Wir geben Ihnen verständliche Antworten rund um Gutachten, Kosten, Schadenregulierung und Ihre Rechte – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt. Damit aus einem Schaden kein Nachteil wird.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Ja. Die Begutachtung kann direkt dort erfolgen, wo sich Ihr Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt.
Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten schnellstmöglich und halten Sie über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden.
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.