Impressum

Verantwortung. Klar ausgewiesen.

Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur GVO Sachverständige GmbH sowie Informationen zu Kontakt, Vertretung und Verantwortlichkeit.

Rechtliche Angaben

Impressum

GVO Sachverständige GmbH
Wellesweilerstr. 100
66538 Neunkirchen
Deutschland
E-Mail: info@gvo-gmbh.de
Tel.: 0681 94 553 993

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Registernummer: HRB 109830

Geschäftsführer

Dipl-Ing. (FH) Ralf Pätzug

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz

DE364337410

Inhaltlich Verantwortlicher

Dipl-Ing. (FH) Ralf Pätzug
(Anschrift wie oben)

Hinweis gemäß § 36 VSBG

Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

Urheberrecht und Bildnachweise

Die Inhalte von www.gutachtenvorort.de sind – soweit nicht abweichend angegeben – urheberrechtlich geschützt.
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Erstellt durch:

© DURY LEGAL Rechtsanwälte – www.dury.de

© Website-Check GmbH – www.website-check.de

Das Website-Check Siegel. Es zeigt an, dass die Rechtstexte aktuell sind und verlinkt auf eine Website mit weiteren Daten.

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Nach einem Unfall entstehen schnell viele Fragen. Wir geben Ihnen verständliche Antworten rund um Gutachten, Kosten, Schadenregulierung und Ihre Rechte – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt. Damit aus einem Schaden kein Nachteil wird.

Frage an GVO stellen

Kommt GVO auch zu meinem Fahrzeug?

Ja. Die Begutachtung kann direkt dort erfolgen, wo sich Ihr Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt.

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten schnellstmöglich und halten Sie über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden.

Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.

Was ist eine Wertminderung nach einem Unfall?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Weitere Fragen und Antworten
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