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Direkt erreichbar. Persönlich für Sie da.

Sie benötigen ein Gutachten oder haben Fragen zu Ihrem Schaden? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir hören zu, klären die nächsten Schritte und helfen Ihnen unkompliziert weiter.

Schnell, persönlich und direkt vor Ort
Direkter Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?

Schreiben Sie uns.

Teilen Sie uns kurz mit, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Ihre Fragen. Klar beantwortet.

Nach einem Unfall entstehen schnell viele Fragen. Wir geben Ihnen verständliche Antworten rund um Gutachten, Kosten, Schadenregulierung und Ihre Rechte – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt. Damit aus einem Schaden kein Nachteil wird.

Frage an GVO stellen

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Was ist eine Wertminderung nach einem Unfall?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten schnellstmöglich und halten Sie über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden.

Weitere Fragen und Antworten
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