Unfallgutachten im Saarland - unabhängig und nachvollziehbar.
Nach einem Verkehrsunfall entscheidet eine präzise Schadenaufnahme darüber, ob Reparaturweg, Kosten und wertrelevante Folgen sachgerecht eingeordnet werden können. GVO dokumentiert unfallbedingte Beschädigungen, grenzt erkennbare Vor- und Altschäden soweit technisch möglich ab und ermittelt die für den jeweiligen Schadenfall erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Werte.
Ein qualifiziertes Unfallgutachten hält den Zustand des Fahrzeugs und die unfallbedingten Beschädigungen nachvollziehbar fest. Dazu werden die relevanten Fahrzeugbereiche untersucht, fotografisch dokumentiert und technisch bewertet. Erkennbare Vor- und Altschäden werden berücksichtigt und - soweit anhand des Fahrzeugzustands und der verfügbaren Informationen möglich - vom aktuellen Schadenereignis abgegrenzt.
Auf dieser Grundlage wird ein sachgerechter Reparaturweg beschrieben und der voraussichtliche Reparaturaufwand kalkuliert. Je nach Schadenfall können zusätzlich wirtschaftlich relevante Größen wie die merkantile Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert zu bestimmen sein. Bei umfangreichen Schäden werden die erforderlichen Werte so gegenübergestellt, dass die wirtschaftliche Einordnung des Schadenfalls nachvollziehbar wird.
Fahrzeug- und Ausstattungsdaten
Übersichts- und Detailfotos des Schadenbilds
Beschreibung der beschädigten Bauteile und des Reparaturwegs
Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert, soweit für den Fall erforderlich
Unabhängige Schadenfeststellung
Ihre Möglichkeiten nach einem unverschuldeten Unfall.
Den Sachverständigen grundsätzlich selbst wählen.
Ist die Haftung des Unfallgegners dem Grunde nach gegeben, dürfen Geschädigte grundsätzlich einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung beauftragen. Sie sind nicht darauf beschränkt, die Einschätzung eines von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagenen Sachverständigen zu übernehmen.
Die Kosten einer sachverständigen Begutachtung können zum ersatzfähigen Schaden gehören, soweit die Begutachtung zur Schadenfeststellung erforderlich und zweckmäßig ist. Bei geringfügigen Schäden, einer Mithaftung oder einer ungeklärten Haftungssituation können Besonderheiten gelten. GVO beurteilt den technischen Sachverhalt; eine individuelle Rechtsberatung ist nicht Gegenstand der Begutachtung.
Strukturiert, persönlich und am konkreten Schaden orientiert.
Ersteinschätzung: Wir klären Unfallhergang, Fahrzeugstandort, Schadenbild und vorhandene Unterlagen.
Termin und Begutachtung: Die Schadenaufnahme erfolgt nach Vereinbarung an einem geeigneten Standort - zum Beispiel bei Ihnen, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt oder auf einem Abstellplatz.
Technische Auswertung: Fahrzeugdaten, Schadenbild, Kalkulationsdaten und - soweit erforderlich - Marktinformationen werden ausgewertet.
Gutachtenerstellung: Sie erhalten eine strukturierte Dokumentation der festgestellten Schäden und der für den konkreten Schadenfall relevanten Werte.
Rückfragen: Auch nach Erstellung des Gutachtens bleibt GVO bei technischen Rückfragen Ihr Ansprechpartner.
Fehlende Unterlagen können häufig nachgereicht werden.
Für die Begutachtung sind insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I und die verfügbaren Angaben zum Unfall hilfreich. Soweit vorhanden, sollten auch Versicherungs- oder Schadennummer, Unfallprotokoll, eigene Fotos sowie Informationen zu bekannten Vor- und Altschäden bereitgehalten werden.
Je nach Fahrzeug können außerdem Wartungsnachweise, frühere Gutachten, Reparaturrechnungen oder Belege zu Sonderausstattungen für die sachgerechte Einordnung relevant sein. Welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab.
Zulassungsbescheinigung Teil I
Schadennummer und Versicherungsdaten, soweit vorhanden
Unfallprotokoll und eigene Fotos
Informationen zu bekannten Vor- und Altschäden
Wartungs-, Reparatur- und Ausstattungsnachweise, soweit relevant
Zeitnahe Dokumentation
Warum eine frühe Begutachtung sinnvoll ist.
Den ursprünglichen Zustand möglichst unverändert festhalten.
Demontagen, Reparaturen, weitere Nutzung oder äußere Einflüsse können den Zustand eines beschädigten Fahrzeugs verändern. Eine zeitnahe Begutachtung erleichtert es, das Schadenbild und technisch relevante Spuren in der zum Begutachtungszeitpunkt erkennbaren Ausprägung zu dokumentieren.
Beschädigte Bereiche sollten deshalb nach Möglichkeit nicht verändert werden, bevor die erforderliche Dokumentation erfolgt ist. Muss das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen bewegt oder gesichert werden, sind zusätzliche Fotos der Ausgangssituation und der notwendigen Veränderungen hilfreich.
Der konkrete Umfang richtet sich nach Fahrzeug und Schadenbild.
GVO erstellt Unfallgutachten unter anderem für Pkw, Transporter, Lkw, Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger. Ob besondere technische Voraussetzungen für die Begutachtung erforderlich sind, klären wir bereits bei der Terminabstimmung.
Hier finden Sie Antworten zu Begutachtung, Kosten, Fahrzeugwerten, Unterlagen und der Schadenaufnahme vor Ort.
Ein Unfallgutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Fahrzeugschaden nicht nur geringfügig ist oder neben den Reparaturkosten weitere technische und wirtschaftliche Werte geklärt werden müssen. Bei sehr kleinen Schäden kann im Einzelfall eine einfachere Schadenfeststellung ausreichend sein.
Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden und gegebener Haftung können die erforderlichen Kosten eines qualifizierten Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden gehören. Ob dies im konkreten Fall vollständig gilt, hängt unter anderem von Schadenumfang und Haftungssituation ab.
Ja. Geschädigte dürfen grundsätzlich einen qualifizierten Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen sich nicht auf einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagenen Gutachter beschränken.
Je nach Schadenfall unter anderem Fahrzeugdaten, Schadenfotos, beschädigte Bauteile, Reparaturweg, Reparaturkosten und Reparaturdauer. Zusätzlich können Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert erforderlich sein.
Sie beschreibt den möglichen Minderwert, der einem fachgerecht reparierten Unfallfahrzeug gegenüber einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug am Markt verbleiben kann. Ob und in welcher Höhe sie anzusetzen ist, wird anhand des konkreten Fahrzeugs und Schadenbilds beurteilt.
Für die wirtschaftliche Einordnung werden insbesondere Reparaturkosten und die maßgeblichen Fahrzeugwerte gegenübergestellt. Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, hängt vom konkreten Schadenfall ab.
Ja. Nach Terminvereinbarung kann die Begutachtung an einem geeigneten Standort des Fahrzeugs erfolgen, beispielsweise bei Ihnen, am Arbeitsplatz, in einer Werkstatt oder auf einem Abstellplatz.
Hilfreich sind insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I, vorhandene Versicherungs- und Schadendaten, Unfallprotokoll und eigene Fotos. Je nach Fahrzeug können auch Wartungsnachweise, Reparaturrechnungen oder Angaben zu Sonderausstattungen relevant sein.
Unfallgutachten anfragenPersönlich und direkt erreichbar
Nach einem Unfall zählt eine saubere technische Grundlage.
Schildern Sie uns kurz den Schaden und den Fahrzeugstandort - wir stimmen die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen ab.
Teilen Sie uns kurz mit, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.
Bruno Groß und Ralf Pätzug
Geprüfte Qualifikation
Sachverstand, auf den Sie sich verlassen können.
Öffentlich bestellt, vereidigt und zertifiziert.
Bruno Groß ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Saarland für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen. Als Kfz-Meister, Kfz-Servicetechniker und Sachverständiger für Motorschäden verbindet er fundierte technische Erfahrung mit einer unabhängigen und nachvollziehbaren Begutachtung.
Zusätzlich ist Bruno Groß als IfS-zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen zertifiziert.