Vom unabhängigen Unfallgutachten über fundierte Fahrzeugbewertungen bis zur Begutachtung besonderer Fahrzeuge: GVO schafft Klarheit mit technischem Sachverstand und persönlicher Beratung.
Sachverstand für Pkw, Lkw, Motorräder und besondere Fahrzeuge.
Die Leistungen von GVO Sachverständige beschränken sich nicht auf klassische Pkw. Je nach Auftrag und Fragestellung begutachten und bewerten wir auch Lkw, Motorräder, Anhänger sowie Sportwagen und individuell ausgestattete Fahrzeuge. Dabei wird jedes Fahrzeug entsprechend seiner Bauart, Nutzung, Ausstattung und technischen Besonderheiten betrachtet.
Lkw und Nutzfahrzeuge
Bei Lkw und anderen Nutzfahrzeugen können neben dem eigentlichen Fahrzeugzustand auch Aufbau, Ausstattung, Nutzungsart und betriebsspezifische Besonderheiten relevant sein. Der konkrete Umfang der Begutachtung richtet sich nach dem Fahrzeug und dem jeweiligen Anlass.
Motorräder
Motorräder stellen besondere Anforderungen an die Schadenaufnahme und Fahrzeugbewertung. Verkleidung, Rahmen, Fahrwerk, Anbauteile und individuelle Umbauten müssen sorgfältig betrachtet und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Anhänger
Auch Anhänger können nach einem Schaden oder für eine Bewertung fachgerecht begutachtet werden. Dabei werden unter anderem Bauart, Aufbau, technischer Zustand, Ausstattung und vorhandene Beschädigungen berücksichtigt.
Sportwagen und individuelle Fahrzeuge
Bei Sportwagen, hochwertigen Fahrzeugen und individuell umgebauten Modellen spielen Sonderausstattung, Umbauten, Pflegezustand, Fahrzeughistorie und die Qualität ausgeführter Arbeiten eine besondere Rolle. Eine persönliche Abstimmung hilft dabei, den benötigten Umfang des Gutachtens passend festzulegen.
Ob und welche Begutachtung für Ihr Fahrzeug geeignet ist, klären wir gerne vorab mit Ihnen. So können wir die erforderlichen Unterlagen, den Fahrzeugstandort und die konkrete Aufgabenstellung frühzeitig abstimmen.
Nach einem Unfall entstehen schnell viele Fragen. Wir geben Ihnen verständliche Antworten rund um Gutachten, Kosten, Schadenregulierung und Ihre Rechte – damit Sie wissen, worauf es jetzt ankommt. Damit aus einem Schaden kein Nachteil wird.
Ja. Die Begutachtung kann direkt dort erfolgen, wo sich Ihr Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt.
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Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?
Nach der Begutachtung erstellen wir Ihr Gutachten schnellstmöglich und halten Sie über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden.
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Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
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Was ist eine Wertminderung nach einem Unfall?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.
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Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Schaden über einen geringfügigen Bagatellschaden hinausgeht. Dabei werden auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert berücksichtigt.
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Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Bruno Groß ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Saarland für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen. Als Kfz-Meister, Kfz-Servicetechniker und Sachverständiger für Motorschäden verbindet er fundierte technische Erfahrung mit einer unabhängigen und nachvollziehbaren Begutachtung.
Zusätzlich ist Bruno Groß als IfS-zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen zertifiziert.